Entfernungspauschale im Jahr
585,20 €
7 volle km × 0,38 € × 220 Tage
Entfernungspauschale, Spritkosten und Zeit für den Weg zur Arbeit.
Leer gelassen rechnen wir mit der Luftlinie von 7,1 km.
Beispiel: 220. Ohne Urlaub, Krankheit und Homeoffice.
Beispielwert
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Beispielwert
Luftlinie: 7,1 km einfache Strecke, 14,2 km hin und zurück.
Entfernungspauschale im Jahr
585,20 €
7 volle km × 0,38 € × 220 Tage
Fahrkosten mit dem Auto im Jahr
354 €
0,11 € Sprit je km, hin und zurück
Zeit im Auto
17 Min. am Tag
62 Stunden im Jahr
Bei 7 vollen Kilometern und 220 Arbeitstagen ergibt sich eine Entfernungspauschale von 585,20 € im Jahr. Das liegt nicht über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230,00 €.
Die Luftlinie ist die kürzeste mögliche Strecke. Der Weg auf der Straße ist fast immer länger. Für die Steuer zählt die kürzeste Straßenverbindung. Gib deshalb nach Möglichkeit die echten Kilometer ein.
Das Finanzamt zieht automatisch 1.230 € Werbungskosten ab. Nur was alle deine Werbungskosten zusammen darüber liegt, senkt deine Steuer zusätzlich. Die Rechnung ist eine Orientierung und keine Steuerberatung.
Strecke: Wir nehmen die Luftlinie zwischen den beiden Ortspunkten. Sie ist eine Untergrenze, denn der Weg auf der Straße ist fast immer länger. Trage deshalb möglichst die echten Straßenkilometer ein, dann rechnen wir damit.
Entfernungspauschale: 0,38 Euro für jeden vollen Kilometer der einfachen Strecke, für jeden Arbeitstag. Also: volle Kilometer × 0,38 € × Arbeitstage. Ohne eigenes Auto ist sie auf 4.500 Euro im Jahr begrenzt, mit eigenem oder überlassenem Auto gilt diese Grenze nicht. Die Regel steht in § 9 des Einkommensteuergesetzes.
Fahrkosten mit dem Auto: Verbrauch je 100 km × Preis je Liter ÷ 100 = Kosten je Kilometer, mal die Strecke hin und zurück, mal die Arbeitstage. Das sind nur Spritkosten ohne Wertverlust, Versicherung und Reparaturen. Verbrauch und Preis sind Beispielwerte, die du ändern kannst.
Zeit: Strecke hin und zurück geteilt durch dein Durchschnittstempo. Auch das Tempo ist ein Beispielwert.
Quellen: Einkommensteuergesetz (EStG) § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und § 9a, Fassung ab 2026; Verwaltungsgrenzen (BKG), Stand 1. Januar 2026, eigene Berechnung
0,38 Euro für jeden Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, und zwar schon ab dem ersten Kilometer. Es zählen volle Kilometer und die Tage, an denen du wirklich zur Arbeit fährst.
Nein. Für die Steuer zählt die kürzeste Straßenverbindung. Die Luftlinie zeigt dir nur die Größenordnung. Trage für eine genaue Rechnung die Straßenkilometer ein.
Die Pauschale gehört zu den Werbungskosten. Das Finanzamt zieht ohnehin 1.230 Euro Werbungskosten ab. Nur was alle deine Werbungskosten zusammen darüber liegt, senkt deine Steuer zusätzlich. Die Rechnung ist eine Orientierung und keine Steuerberatung.