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Ortszahlen

Pendlerrechner: Entfernungspauschale und Fahrkosten

Entfernungspauschale, Spritkosten und Zeit für den Weg zur Arbeit.

Wohnort und Arbeitsort

Genauer rechnen
km

Leer gelassen rechnen wir mit der Luftlinie von 7,1 km.

Tage

Beispiel: 220. Ohne Urlaub, Krankheit und Homeoffice.

l je 100 km

Beispielwert

€ je Liter

Beispielwert, bitte anpassen

km/h

Beispielwert

€ im Monat

Pendeln von Fürth (Bayern) nach Nürnberg

Luftlinie: 7,1 km einfache Strecke, 14,2 km hin und zurück.

Entfernungspauschale im Jahr

585,20 €

7 volle km × 0,38 € × 220 Tage

Fahrkosten mit dem Auto im Jahr

354 €

0,11 € Sprit je km, hin und zurück

Zeit im Auto

17 Min. am Tag

62 Stunden im Jahr

Bei 7 vollen Kilometern und 220 Arbeitstagen ergibt sich eine Entfernungspauschale von 585,20 € im Jahr. Das liegt nicht über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230,00 €.

Die Luftlinie ist die kürzeste mögliche Strecke. Der Weg auf der Straße ist fast immer länger. Für die Steuer zählt die kürzeste Straßenverbindung. Gib deshalb nach Möglichkeit die echten Kilometer ein.

Das Finanzamt zieht automatisch 1.230 € Werbungskosten ab. Nur was alle deine Werbungskosten zusammen darüber liegt, senkt deine Steuer zusätzlich. Die Rechnung ist eine Orientierung und keine Steuerberatung.

So rechnen wir

Strecke: Wir nehmen die Luftlinie zwischen den beiden Ortspunkten. Sie ist eine Untergrenze, denn der Weg auf der Straße ist fast immer länger. Trage deshalb möglichst die echten Straßenkilometer ein, dann rechnen wir damit.

Entfernungspauschale: 0,38 Euro für jeden vollen Kilometer der einfachen Strecke, für jeden Arbeitstag. Also: volle Kilometer × 0,38 € × Arbeitstage. Ohne eigenes Auto ist sie auf 4.500 Euro im Jahr begrenzt, mit eigenem oder überlassenem Auto gilt diese Grenze nicht. Die Regel steht in § 9 des Einkommensteuergesetzes.

Fahrkosten mit dem Auto: Verbrauch je 100 km × Preis je Liter ÷ 100 = Kosten je Kilometer, mal die Strecke hin und zurück, mal die Arbeitstage. Das sind nur Spritkosten ohne Wertverlust, Versicherung und Reparaturen. Verbrauch und Preis sind Beispielwerte, die du ändern kannst.

Zeit: Strecke hin und zurück geteilt durch dein Durchschnittstempo. Auch das Tempo ist ein Beispielwert.

Quellen: Einkommensteuergesetz (EStG) § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und § 9a, Fassung ab 2026; Verwaltungsgrenzen (BKG), Stand 1. Januar 2026, eigene Berechnung

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Entfernungspauschale?

0,38 Euro für jeden Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, und zwar schon ab dem ersten Kilometer. Es zählen volle Kilometer und die Tage, an denen du wirklich zur Arbeit fährst.

Zählt die Luftlinie für das Finanzamt?

Nein. Für die Steuer zählt die kürzeste Straßenverbindung. Die Luftlinie zeigt dir nur die Größenordnung. Trage für eine genaue Rechnung die Straßenkilometer ein.

Spare ich damit Steuern?

Die Pauschale gehört zu den Werbungskosten. Das Finanzamt zieht ohnehin 1.230 Euro Werbungskosten ab. Nur was alle deine Werbungskosten zusammen darüber liegt, senkt deine Steuer zusätzlich. Die Rechnung ist eine Orientierung und keine Steuerberatung.

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